Wenn Ihnen auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie erst nach einer Sperrfrist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Die Fahrerlaubnis erhalten Sie nur dann zurück, wenn Ihre Eignung zum Führen eines Fahrzeugs nachgewiesen ist. Die Führerscheinstelle fordert deshalb ein MPU-Gutachten ein.

Zusätzlich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung ist auch in einigen Fällen ein Abstinenznachweis erforderlich. Über einen bestimmten Zeitraum hinweg müssen Sie dann durch regelmäßige Tests nachweisen, dass Sie keinen Alkohol oder Drogen konsumieren.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufnehmen. Am besten bereits zeitnah nach dem Delikt! So kann rechtzeitig die mögliche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall besprochen und geplant werden. Wenn Sie zu lange warten, verstreicht wertvolle Zeit und dadurch verlängert sich eventuell der Zeitraum, bis Sie Ihren Führerschein wieder zurück erhalten können. Sie sollten die Sperrfrist nutzen, um sich gezielt auf die MPU vorzubereiten und eventuelle Abstinenznachweise zu erbringen.